Weihnachtspause

Liebe Patienten,

wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub ud bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Wir sind am 2. und 3. Januar wieder da.  Am 4. und 5. Januar haben wir wegen einer Systemumstellung geschlossen .

neue Patienten

Liebe Patienten,

auch weiterhin ist unsere Therapeuten Anzahl reduziert. Da wir natürlich unsere Stamm Patienten mit laufender Heilmittelverordnung bevorzugt behandeln kann es sein, dass wir dieses Jahr keinen Erst Termin zur Behandlung anbieten können. wir hoffen, daß unsere Personallage sich bald verbessert und bitte daher um Verständnis

 

PS: bitte beachten Sie auch unsere Stellenangebote, auch wenn Sie Interesse haben den Beruf zu erlernen. Wir begleiten gerne die schulische Ausbildung mit einem Gehalt ab dem ersten Tag

 

Corona Schutzverordnung ab 20.8.21

Liebe Patienten,

 

am morgigen Freitag, den 20.August 2021 tritt die neue NRW Corona Schutzverordnung in Kraft,

Da auch bei uns die Inzidenz über 35 gestiegen ist, gilt ab morgen auch bei uns die 3 G Regel.

Bitte besuchen Sie uns nur, wenn Sie :

  • mindestens vor 14 Tagen ihre 2. Corona Impfung erhalten haben (vollständig geimpft)
  • Genesen sind
  • mittels Bürgertest negativ getestet sind.

Die Maskenpflicht hat weiterhin Bestand.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Dinge kontrollieren müssen.

 

Weiterhin gilt, wenn Sie Erkältungssymptome haben, sagen Sie bitte Ihren Termin ab.

 

 

 

 

Bundes Notbremse

Liebe Patienten

Wir sind auch weiterhin wie gewohnt für unsere Patienten da.
Ein tagesaktueller negativer Bürger- schnelltest wie bei der Fusspflege oder dem Friseur ist bei uns nicht erforderlich.


Bitte tragen Sie in jedem Fall aber eine FFP2-Maske ohne Filter..


Wenn Sie sich unwohl fühlen, Erkältungsanzeichen oder Fieber haben, sagen Sie bitte Ihren Termin kurzfristig ab.
Eine Ausfallgebühr wird dann nicht erhoben.

Lockdown Light ab 2.November

Liebe Patienten,

 

wie wir ja alle wissen startet ab montag, 2.November ein bundesweite Kontaktbeschränkung.

Gemäß der aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW  §11 (2) Punkt zwei sind wir von dieses Beschränkungen ausgenommen

 

Daher freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unsere Behandlungen vollumfänglich durchführen dürfen !!